Risikostufe 3
Ab Montag, den 15.11.2021, gilt in den Schulen die Risikostufe 3.
Wichtige Neuerungen !!
- seit 15.11.2021 bekannt: Nun gilt die neue
Sicherheitsphase und dauert bis 27.11. an.
In dieser Sicherheitsphase nehmen wieder alle Schülerinnen und Schüler an den
Testungen (mind. 1xPCR; 2x AGT) teil, d.h. auch jene, die geimpft sind
(Genesene sollten wie bisher auf Empfehlung der Labore bitte nicht teilnehmen,
da ihre Ergebnisse noch zu positiven Ergebnissen führen könnten).
Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III. Das bedeutet, dass die
Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der
Polytechnischen Schulen) während dieser Sicherheitsphase eine FFP2-Maske
tragen. In der Volksschule und der Sekundarstufe 1 gilt die Verpflichtung zum
Tragen der FFP2-Maske nur bis zum Einnehmen des Sitzplatzes – dann kann die
Maske abgenommen werden.
Elternsprechtage, Konferenzen usw. finden nur noch online statt. Einzelne Elterngespräche dürfen nur bei besonders triftigen Gründen in Präsenz stattfinden. Dabei ist ein gültiger 3 G Nachweis erforderlich und während des gesamten Aufenthalts in der Schule der FFP2 Maske zu tragen.
Auch Schulveranstaltungen udgl. werden verschoben.
Ab 29. November wird pro Woche eine zweite PCR-Testung an allen Schulen durchgeführt
Ab 29. November: Verpflichtende zweite PCR-Testung pro Woche für alle ungeimpften
Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal sowie PCR-Testmöglichkeit für Lehrer/innen
am Schulstandort
Booster-Impfung für Lehrerinnen und Lehrer sowie Verwaltungspersonal an Schulen
Mit allen Impfkoordinator/inn/en in den Ländern
wurde vereinbart, dass für die Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal vier
Monate nach der Zweitimpfung die Möglichkeit besteht, sich „boostern“ zu
lassen.
Zuletzt noch eine wichtige Information zum Ninja-Testpass:
Er gilt laut Verordnung des Gesundheitsministeriums für alle schulpflichtigen Kinder
und Jugendlichen grundsätzlich weiterhin für den Besuch außerschulischer
Veranstaltungen. Allerdings können die Gesundheitsbehörden der Länder oder die
Anbieter strengere Auflagen erlassen.
Weitere wichtige Informationen finden Sie unten im Begleitschreiben. Ich darf auch auf die die dazugehörige Verordnung im Anhang hinweisen.
Viele Grüße,
Wolfgang Hoffmann